Nach § 289 HGB · gegliedert nach DRS 20
Den HGB-Lagebericht endlich einfach schreiben
Ein geführter Assistent bringt Sie strukturiert durch alle Pflichtabschnitte – mit Prüfungshinweisen, Vorjahresvergleich der Kennzahlen und exportfertigem Dokument. Prüfungsfest statt Copy-Paste aus dem Vorjahr.
Alle Pflichtabschnitte – geführt und in der richtigen Reihenfolge
Grundlagen des Unternehmens
Geschäftsmodell, Ziele und Strategie sowie das interne Steuerungssystem – die Basis, vor der Geschäftsverlauf und Lage zu beurteilen sind.
§ 289 Abs. 1 HGB · DRS 20.36–20.44
Wirtschaftsbericht
Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens im Berichtszeitraum – das Kernstück des Lageberichts.
§ 289 Abs. 1 S. 1–3 HGB · DRS 20.53–20.106
Prognosebericht
Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken im nächsten Geschäftsjahr.
§ 289 Abs. 1 S. 4 HGB · DRS 20.116–20.133
Chancen- und Risikobericht
Wesentliche Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung sowie das Risikomanagementsystem.
§ 289 Abs. 1 S. 4, Abs. 2 Nr. 1 HGB · DRS 20.135–20.185
Sonstige Angaben
Ergänzende Pflichtangaben je nach Größe, Kapitalmarktorientierung und Nachhaltigkeitspflicht.
§ 289a, § 289b–e HGB
Prüfungsfest
Jeder Abschnitt mit Rechtsbezug und Hinweisen, worauf der Abschlussprüfer achtet – von der Gesamtaussage bis zum Soll-Ist-Vergleich der Prognose.
Kennzahlen mit Vorjahr
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage mit Vorjahresvergleich – konsistent zu Bilanz und GuV.
Exportfertig
Sauber formatiertes Dokument als PDF oder Word – bereit für Feststellung und Offenlegung.